Kontakt

Sebastian Ulbrich
Leiter „Aktion Dreikönigssingen“

Tel.: 0241/4461-18
E-Mail >>

 

Träger der Aktion

Jedes Kind hat das Recht, dass sich jemand kümmert

Weltweit brauchen Kinder Fürsorge und besonderen Schutz. In der Familie, im Kindergarten oder in der Tagesstätte - jedes Kind hat das Recht, dass sich jemand kümmert und dafür sorgt, dass es alles bekommt, was es braucht, um gesund und glücklich zu leben. Für ein Kind zu sorgen bedeutet, ihm Essen zu geben, es bei Krankheit zu pflegen und es gewaltfrei zu erziehen. Teil der Fürsorgepflicht ist es auch, eine Anwaltschaft für die Kinderrechte zu übernehmen und sie einzufordern.

§ Elterliche Fürsorge

Kinder haben das Recht, bei ihren Eltern zu leben.
Leben die Eltern nicht zusammen, haben Kinder das Recht,
beide Eltern regelmäßig zu treffen.

So hilft das Kindermissionswerk

  • Zentren für Straßenkinder
  • Aufklärungsprogramme
  • Freizeitprogramme
  • Kinder- und Jugendpastoral



Russland: Hilfe für Waisenkinder, Babys und ihre Mütter >>


Moldawien: Hilfe in der "Stadt der Kinder" >>

Kenia: Die St. Monica's Widow Group hilft Witwen und ihren Kindern >>