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Grundsätze für die Förderung unserer Projekte

1. Der Dienst unserer Kirche wird bestimmt vom Evangelium. Die Botschaft Jesu ist der entscheidende Impuls für unsere Missions und Entwicklungsarbeit und hat eine kritische Funktion gegenüber allem menschlichem Handeln. In den großen Herausforderungen unserer Zeit – dem Ruf nach weltweiter Gerechtigkeit und Solidarität, nach Frieden unter den Völkern und Nationen sowie nach Bewahrung der Schöpfung – hören wir den Ruf nach der christlichen Botschaft. Die Träger der Aktion Dreikönigssingen sehen deshalb einen besonderen Auftrag darin, dass die befreiende Botschaft Jesu Christi möglichst viele Kinder und Jugendliche erreicht. Insgesamt soll deutlich werden, dass Kinder und Jugendliche sich auf der Grundlage der Frohen Botschaft weltweit für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

2. Die Träger der Aktion Dreikönigssingen verstehen Entwicklungsarbeit als ganzheitlichen Prozess – d.h., dass bei der Projektarbeit religiöse, kulturelle, soziale, ökologische und wirtschaftliche Dimensionen berücksichtigtwerden.

3. Vorrangige Zielgruppen der Mittelvergabe und Projektarbeit bei der Aktion Dreikönigssingen sind Kinder und Jugendliche. Vornehmlich werden bei der Projektvergabe Maßnahmen gefördert, die die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen (Nahrung, Gesundheit, Kleidung, Wohnung, Bildung) zum Ziel haben. Des Weiteren hat die Unterstützung der Evangelisierungsarbeit in den Ländern Asiens, Ozeaniens, Afrikas und Lateinamerikas einen besonderen Stellenwert.

4. Die Projekte, die aus Spendenmitteln der Aktion Dreikönigssingen unterstützt werden, zielen nicht primär auf einzelne notleidende Kinder und Jugendliche ab, sondern wollen bei den Ursachen der Not und Unterdrückung ansetzen und sind deshalb als Hilfe zur Selbsthilfe auf Veränderung von ungerechten Strukturen und Verhältnissen ausgerichtet. Die Projekte sollen möglichst langfristig angelegt sein, gemeinschaftliche Dienste und Strukturen unterstützen und insgesamt die Eigenständigkeit stärken. Die Förderung der Eigenständigkeit ist integraler Bestandteil der Projektarbeit der Aktion Dreikönigssingen.

5. Spendenmittel aus der Aktion Dreikönigssingen stehen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen in Asien, Ozeanien, Afrika und Lateinamerika zur Verfügung, die Not und Unterdrückung erleiden. Dabei haben behinderte Kinder und Jugendliche eine besondere Priorität.

6. Da Mädchen weltweit in vielen Gesellschaften besonders benachteiligt sind(dies gilt vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Ernährungsbereich), ist es ein vorrangiges Ziel in der Projektarbeit der Aktion Dreikönigssingen, Mädchen zu fördern. Bei allen Projektanträgen wird grundsätzlich geprüft, in wie weit Mädchen betroffen sind. Bei der Mittelvergabe erhalten Bildungsmaßnahmen für Mädchen eine prioritäre Förderung. Bessere Bildungschancen für Mädchen stärken ihren Status in Familie, Gemeinde und Gesellschaft. Übergreifendes Ziel der Projektarbeit ist die Überwindung der Diskriminierung von Mädchen, um langfristig gerechte Strukturen zu ermöglichen. Bei Bildungsprojekten, die ausschließlich der Förderung von Jungen dienen, muss in der Ausbildungskonzeption und -praxis gesichert sein, dass die Gleichrangigkeit der Geschlechter anerkannt wird.

7. Bei der Vorbereitung der Projektmaßnahmen sollen

  • der Selbsthilfewillen der betroffenen Menschen berücksichtigt und gefördert werden;
  • gemäß den konkreten Verhältnissen angepasste Lösungen und Zusammenarbeit mit sachkundigen Stellen vor Ort entwickelt werden;
  • negative Nebenwirkungen (z.B. wirtschaftliche oder ökologische Schäden)vermieden werden;
  • die Einbeziehung/Stellungnahme der Ortskirche (Bischof, Ordensoberer/in, Nuntius) berücksichtigt werden;
  • eine den jeweiligen Möglichkeiten angemessene finanzielle Eigenbeteiligung berücksichtigt werden, möglichst 20% der Gesamtkosten.

8. Voraussetzung für eine Beratung und Entscheidung über ein Projekt ist ein Antrag der Partner aus den Projektländern, die Hilfe brauchen, der alle notwendigen Informationen zu Träger, Eigentümer bzw. Antragsteller, zu den Zielen und Inhalten des Projektes, zur Zielgruppe sowie einen detaillierten Kosten und Finanzierungsplan enthalten muss.

9. Zur Verwirklichung der Projekte erhalten die Projektpartner Rat und Unterstützung von den Trägern der Aktion Dreikönigssingen – insbesondere von der Projektabteilung des Kindermissionswerkes „Die Sternsinger“. Das stellt ausreichendes Personal und Mittel für eine qualifizierte und zügige Bearbeitung der Projektanträge zur Verfügung. Dies beinhaltet auch den unmittelbaren Kontakt zu den Projektpartnern vor Ort durch Projektreisen. Dabei wird besonderer Wert auf enge Beratung und Zusammenarbeit mit den anderen Hilfswerken kirchlicher Entwicklungs- und Missionsarbeit gelegt. Darüber hinaus wird mit anderen gesellschaftlichen, staatlichen deutschen, europäischen und kompetenten Stellen in den Projektländern selbst, die im Entwicklungsbereichtätig sind, kooperiert.

10. Gemeinden und Verbänden, die im Rahmen der Aktion Dreikönigssingen Projekte fördern wollen, bietet das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ Beratung und Unterstützung.

11.Über die Projektanträge entscheidet die Vergabekommission.

12. Nach Durchführung der Projektmaßnahmen müssen vom Projektträger ein Abschlussbericht zu den durchgeführten Maßnahmen sowie der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Zuschussmittel vorgelegt werden.

13. Ausgewählte Projekte werden einer Evaluierung unterzogen, die der Weiterentwicklung der Projektarbeit dient.

14. Die Vergabe der Mittel nach Ländern und Projekttypen wird jährlich in einem ausführlichen Rechenschaftsbericht veröffentlicht.