Würde, Teilhabe und Chancengleichheit
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Jeder Mensch hat das gleiche uneingeschränkte Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe, ungeachtet der persönlichen Unterstützungsbedürfnisse. So schreibt es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung seit dem Jahr 2009 - für die Unterzeichnerstaaten - rechtsverbindlich fest. Würde, Teilhabe, Selbstbestimmung, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Inklusion sind Schlüsselbegriffe der Konvention. Erstmals wurde Behinderung nicht länger primär unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern auch als Menschenrechtsthema anerkannt. Menschen mit Behinderungen geltenals Träger unveräußerlicher Menschenrechte. Und doch stoßen auch die reichen Länder oft an ihre Grenzen bei dem Versuch, öffentliche Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angemessen auszustatten und eine gesellschaftliche Öffnung zu vollziehen, die die vollständige Teilhabe aller am öffentlichen Leben ermöglicht.
„Behindert ist man nicht, behindert wird man"
Erst in jüngster Zeit wandelt sich das Verständnis dieser Prozesse: Es geht nicht länger um „Integration" von Menschen mit Behinderung in das System der nicht-behinderten Bevölkerung, sondern um „Inklusion" - um gemeinsame Teilhabe aller an einer Gesellschaft, die nicht normierend ausschließt und dort „integriert", wo es gerade passend erscheint. In den so genannten Entwicklungsländern fehlt es jedoch meist vollständig an Konzepten für gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Eigene Förderschulen gibt es meist nicht - erst recht nicht in ländlichen Gebieten, wo oft der Großteil der Bevölkerung lebt. Fehlende Infrastruktur, mangelndes Wissen über den Umgang mit Kindern mit einer Behinderung und fehlende Hilfsmittel verschlechtern die Situation zusätzlich. In armen Ländern haben Kinder und Erwachsene mit einer Behinderung kaum Chancen auf eine Schulbildung oder bezahlte Arbeit. Die meisten führen ein Leben in Ausgrenzung und Armut.





